Bauleitplanung
424-002_BP Feiler II - 3.Erweiterung öffentliche Beka Stand 16.07.2024 signiert
signiert 02 BP Feiler-II 3.Erweiterung VE TXT-2
signiert 03 BP Feiler-II 3.Erweiterung VE BEGR-2
signiert B Feiler II 3 Erweiterung Vorentwurf
signiert BP FeilerII 3.Erweiterung VE Planzeichnung
signiert saP Munderkingen Feiler II 3 Erweiterung 2024 06 27 mit Anlagen
signiert UB Anlage 1 Bestandsplan
signiert Geotechnisches Gutachten
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Brunnenberg – 3. Änderung“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 21.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenberg – 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Planentwuf:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenberg – 3. Änderung“ in der Fassung vom 14.06.2022.
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Nachfrage nach Bauplätzen und Wohngebäuden weiterhin sehr groß ist, das Angebot jedoch sehr überschaubar ist, wird derzeit versucht, möglichst viele Baulücken in Munderkingen zu schließen oder auch vorhandene Bausubstanzen umzunutzen.
Durch die 3.Änderung des Bebauungsplanes „Brunnenberg“ sollen bisher untergenutzte Bestandsgrundstücke verdichtet werden. Auf den freien Grundstücksbereichen soll zusätzlich ein Mehrfamilienhaus errichtet werden, um weitere dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Ein Investor plant dieses Mehrfamilienhaus zu realisieren.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung geschaffen werden. Bestehende Gebäude genießen selbstverständlich Bestandschutz.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage an der Fensterfront der Mediathek Munderkingen, Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen vom 06.09.2022 bis 11.10.2022 statt. Die Planunterlagen hängen an der Fensterfront der Mediathek links neben dem Eingangsbereich und können von außen gut eingesehen werden.
Innerhalb dieser Frist besteht beim Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Auf Grund der Corona Pandemie bitten wir um vorherige Terminabstimmung mit der Verwaltungs-gemeinschaft Munderkingen, Herrn Roland Kuch (Tel. 07393 / 598 240, mail: ).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können, §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.munderkingen.de/index.php/rathaus-und-verwaltung/gut-zu-wissen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Munderkingen, 26.08.2022
gez. Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
Satzungen BPlan Brunnenberg, -3.Änderung vom 14.06.22
Munderkingen BPlan Brunnenberg, 3.Änderung M500-A3 vom 14.06.22
Fachbeitrag Artenschutz
Abwägungsvorschlag Wassmann
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Brunnenberg
– 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit
frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 20.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Brunnenberg – 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Planentwurf:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenberg – 3. Änderung“ in der Fassung vom 12.01.2022.
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Nachfrage nach Bauplätzen und Wohngebäuden weiterhin sehr groß ist, das Angebot jedoch sehr überschaubar ist, wird derzeit versucht, möglichst viele Baulücken in Munderkingen zu schließen oder auch vorhandene Bausubstanzen umzunutzen.
Durch die 3.Änderung des Bebauungsplanes „Brunnenberg“ sollen bisher untergenutzte Bestandsgrundstücke verdichtet werden. Auf den freien Grundstücksbereichen soll zusätzlich ein Mehrfamilienhaus errichtet werden, um weitere dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Ein Investor plant dieses Mehrfamilienhaus zu realisieren.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung geschaffen werden. Bestehende Gebäude genießen selbstverständlich Bestandschutz.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage an der Fensterfront der Mediathek Munderkingen, Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen vom 14.02.2022 bis 28.03.2022 statt. Die Planunterlagen hängen an der Fensterfront der Mediathek links neben dem Eingangsbereich und können von außen gut eingesehen werden.
Innerhalb dieser Frist besteht beim Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Auf Grund der Corona Pandemie bitten wir um vorherige Terminabstimmung mit der Verwaltungs-gemeinschaft Munderkingen, Herrn Roland Kuch (Tel. 07393 / 598 240, mail: ).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können, §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.munderkingen.de/index.php/rathaus-und-verwaltung/gut-zu-wissen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Munderkingen, 04.02.2022
gez. Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
BPlan Brunnenberg - 3. Änderung M500 A3 12.01.22
Satzungen BPlan Brunnenberg - 3. Änderung 12.01.22
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Planentwuf:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ in der Fassung vom 02.03.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Eigentümer beabsichtigt auf dem Flurstück 2342 ein Geschäfts-/Bürogebäude mit Lagerfläche und Wohnnutzung.
Mit dem Bebauungsplan „Algershofer Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Nutzung von gewerblichen Räumlichkeiten (vornehmlich zu Lagerzwecken) und Wohnraummöglichkeit.
Am 09.02.2017 wurde öffentlich durch den Gemeinderat Munderkingen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Über denÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit dem Bebauungsplan „Algershofer Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Nutzung von gewerblichen Räumlichkeiten (vornehmlich zu Lagerzwecken) und Wohnraummöglichkeit.
Am 09.02.2017 wurde öffentlich durch den Gemeinderat Munderkingen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Über den Auslegungsbeschluss wurde am 05.03.2020 entschieden. Am 17.06.2021 hat der Gemeinderat die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs samt örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Für den umfassenden Umweltbericht erfolgten ganzjährig im Jahr 2022 artenschutzrechtliche Untersuchungen.
Auf Grund der Ergebnisse der weiteren Untersuchungen wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung festgelegt, und dadurch sollen Eingriffe, Funktions- und Wertverluste im Naturhaushalt und auf das Landschaftsbild auf das Mindestmaß beschränkt werden.
Aus den vorliegenden Gründen wird eine erneute Auslegung durchgeführt.
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage in der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen vom 03.04.2023 bis 03.05.2023 statt. Die Planunterlagen hängen im Besprechungsraum im Erdgeschoss.
Innerhalb dieser Frist besteht beim Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Herrn Roland Kuch (Tel. 07393 / 598 240, mail: ).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Munderkingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können, §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse Bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Munderkingen, 24.03.2023
gez. Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
Öffentlicher Auslegungsbeschluss "Algershofer Weg", Stand 02.03.2023
UB Algershofer Weg mit Anlagen
saP Algershofer Weg mit Anlagen
Algershofer Weg Entwurf A3 M1-500
Textliche Festsetzungen Abwaegungsbeschluss Algershofer Weg