Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Munderkingen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Munderkingen (www.munderkingen.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Eine Anpassung an die Anforderungen des L-BGG ist bislang nicht erfolgt. Die Stadt Munderkingen plant jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Website. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend der gesetzlichen Regelungen künftig erfüllt werden. Die neue Website soll nach derzeitiger Planung im Laufe des Jahres 2021 erstellt werden. - Unverhältnismäßige Belastung
Die nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG nicht barrierefrei:
- alle PDF-Dokumente
- Pläne
- Karten
- Untertitel in Videofilmen
- Fotogalerie teilweise
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. September 2020 erstellt und basiert auf einer BITV-/WCAG-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen. Die Daten werden an die Internetredaktion übermittelt und dort bearbeitet:
Online-Redaktion
Stadtverwaltung Munderkingen
Marktstraße 1
89597 Munderkingen
Telefon:+49 7393 598-101
Fax:+49 7393 598-130
E-Mail schreiben ()
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Internetredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden
Sie unter "Rückmeldungen und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls die Internetredaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3358
Telefon: 0711 279-3360
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.