Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Steuern:
Grundsteuer gültig ab 01.01.2020: | |
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Grundsteuer A: |
350 v.H. |
Grundsteuer B: |
400 v.H. |
Gewerbesteuer: |
340 v.H. |
Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung: Infos zum Gewerbe
Hundesteuer: gültig ab 01.07.20 | |
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1. Hund |
96,00 € jährlich |
jeder weitere Hund |
192,00 € jährlich |
Hund mit Hundeführerschein |
72,00 € jährlich |
Gefährlicher Hund |
480,00 € jährlich |
Informationen zur Grundsteuerreform
im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 werden aktuell vom gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Ehingen ermittelt.
Nähere Infos finden Sie unter:
www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de
www.gutachterausschuesse-bw.de
Wassergebühren
Wasserzins | ||
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Wasserzins ab 01.01.23: |
3,30 €/m³ zzgl. gesetzl. MwSt | |
Abwassergebühr ab 01.01.2023: |
Schmutzwasser 1,70 €/m³ |
Wasserzins und Abwassergebühr werden vom Gebäudeeigentümer erhoben.
Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie schnell und bequem Ihre Gebühren an die Stadt Munderkingen entrichten.
SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen
Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat schicken Sie bitte per Post an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen
Postfach 1262
89597 Munderkingen
Satzungen
Verwaltungsgebühren - Satzung
Verwaltungsgebühren - Gebührenverzeichnis
Christbaum-Abfuhr 2024
Die kostenlose Abfuhr der Christbäume durch die Stadt erfolgt am Dienstag, 09.01.2024. Die Christbäume, die mitgenommen werden sollen, sind ab 06:00 Uhr am Gehweg bereitzustellen.
Auf Grund der vielen Bäume ist es möglich, dass die Sammlung am Dienstag nicht fertiggestellt werden kann und die restlichen Straßen am Folgetag vollends eingesammelt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Abfuhrtermine Blaue Tonne 2024
Bürgerportal Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
Aktuelle Müllgebühren:
- Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis - Startseite (aw-adk.de)
- Infos zu "Gelber Sack" (deutsch) - die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem oben genannten Abfallkalender.
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Arabisch
- Russisch
- Englisch
- Infos zur "Blaue Tonne" - die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem oben genannten Abfallkalender.
- Abfall ABC
- Entsorgung von defekten Energiesparlampen
- Problemstoffsammlung - Informationen
Wertstoffhof und Grüngutsammelplatz
Zu aktuellen Angaben rufen Sie bitte ebenfalls die Homepage der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis - Startseite (aw-adk.de) auf.
Öffnungszeiten
Wertstoffhof Ehinger Str. 37 |
Grüngutsammelplatz Christian-Necker-Straße |
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März - Oktober | ||||
Mittwoch | 15.00 - 17.00 Uhr | Mittwoch | 15.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 14.00 - 17.00 Uhr | Freitag | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Samstag | 09.00 - 16.00 Uhr | Samstag | 09.00 - 14.00 Uh | |
November - Februar | ||||
Mittwoch | 14.00 - 16.00 Uhr | Mittwoch | 14.00 - 16.00 Uhr | |
Freitag | 13.00 - 16.00 Uhr | Freitag | 13.00 - 16.00 Uhr | |
Samstag | 09.00 - 16.00 Uhr | Samstag | 09.00 - 14.00 Uhr |
Wichtige Information zum Thema Gartenabfall-Verbrennung!
Obwohl immer noch gängige Praxis bei vielen Gartenbesitzern, dürfen Gartenabfälle nicht mehr verbrannt werden.
Die Verbrennung von Gartenabfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.
Denn:
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Abfälle, dazu gehören auch Gartenabfälle, vorrangig verwertet werden. Das bedeutet für Gartenabfälle, dass diese einer Kompostierung oder Vergärung zugeführt werden müssen. Das kann entweder durch Eigenkompostierung, Anlieferung bei dem gemeindlichen Grüngutplatz oder einer Kompostierungsanlage des Landkreises erfolgen.
Die Verbrennung von Gartenabfall stellt dagegen eine Abfallbeseitigung dar und ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, z.B. bei einem mit Feuerbrand befallenen Obstbaum oder auch bei sehr schwer zugänglichem Gelände.
In Baden-Württemberg ist zwar die „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ vom 30.04.1974 noch in Kraft. Darin ist geregelt, dass im Außenbereich Grünabfälle von landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrannt werden dürfen, wenn diese nicht in den Boden eingearbeitet werden können.
Da aber das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesrecht) über Landesrecht steht, findet diese Verordnung keine Anwendung mehr.
Haben Sie dazu noch Fragen? Die Abfallberatung des Alb-Donau-Kreis hilft Ihnen gerne weiter. Telefon 0731 185-1525.
Die wichtigsten Bestimmungen aus dieser Verordnung:
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
§ 6 Lärm durch Tiere
§ 13 Gefahren durch Tiere
§ 14 Verunreinigungen durch Hunde
Die genauen Bestimmungen können der Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung entnommen werden.
- 3. Satzung vom 16.05.2024 zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2000
- Altstadtsatzung der Stadt Munderkingen - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung vom 10.11.2022
- 2. Satzung vom 30.11.2023 zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2000
- Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung
- Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
- Satzung für Jahr- und Wochenmärkte
- Neufassung der Altstadtsatzung
- Jagdgenossenschaftssatzung
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
- Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Munderkingen